Verwalterhaftpflicht
Absicherung von Vermögens-, Personen- und Sachschäden aus Ihrer Verwaltertätigkeit – etwa bei Fehlern in Abrechnung, Fristen oder Beschlussumsetzung.
WEG- und Mietverwalter tragen Verantwortung für fremdes Vermögen. Wir sichern dieses Risiko ab – mit Verwalter- und Vermögensschadenhaftpflicht, Vertrauensschaden- und D&O-Schutz und der Gebäudeversicherung im Portfolio. Wir denken in Beständen, nicht in Einzelobjekten.
Verwaltung heißt Verantwortung für fremdes Vermögen.
Wer Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte verwaltet, haftet für Fehler bei Abrechnungen, Fristen, Instandhaltung und Beschlussumsetzung – oft mit hohen Vermögensschäden. Hinzu kommen Risiken durch eigene Mitarbeiter, Organhaftung und der laufende Schutz der verwalteten Gebäude selbst.
Als VKB-Agentur betreuen wir Verwaltungen seit Jahren ganzheitlich: vom Schutz Ihrer Tätigkeit über die Absicherung des Bestands bis zur Schadenabwicklung mit festem Ansprechpartner. So bleibt der Aufwand für Sie gering – und der Schutz lückenlos.
Die zentralen Bausteine für Haus- und WEG-Verwaltungen – für Ihre Haftung und für die verwalteten Objekte.
Absicherung von Vermögens-, Personen- und Sachschäden aus Ihrer Verwaltertätigkeit – etwa bei Fehlern in Abrechnung, Fristen oder Beschlussumsetzung.
Wohngebäude-, Glas- und Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht für die verwalteten Objekte – gebündelt und übersichtlich im Portfolio.
Schutz vor reinen Vermögensschäden – in der Praxis für Verwalter unverzichtbar und häufig im Verwaltervertrag gefordert.
Absicherung gegen Veruntreuung und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter – ein real existierendes Risiko bei der Verwaltung fremder Gelder.
Miet- und WEG-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern – inklusive Forderungsmanagement.
Schutz vor Hackerangriffen und Datenverlust – inklusive der besonderen Anforderungen beim Umgang mit Eigentümer- und Mieterdaten.
Die Fragen, die uns Haus- und WEG-Verwaltungen am häufigsten stellen.
Die Verwalterhaftpflicht sichert Schäden ab, die Dritten – etwa Eigentümern oder Mietern – aus Ihrer Tätigkeit als Verwalter entstehen. Dazu zählen vor allem Vermögensschäden durch Fehler bei Abrechnungen, Fristen, Instandhaltung oder der Umsetzung von Beschlüssen.
Rein gesetzlich ist sie nicht für jede Konstellation zwingend, in der Praxis aber unverzichtbar und sehr häufig vertraglich gefordert. Reine Vermögensschäden können schnell existenzbedrohende Höhen erreichen – die Vermögensschadenhaftpflicht ist deshalb das Herzstück des Verwalterschutzes.
Sie ersetzt Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter entstehen – etwa Veruntreuung oder Unterschlagung anvertrauter Gelder. Gerade bei der Verwaltung fremden Vermögens ist das ein reales Risiko.
Ja. Wir bündeln Wohngebäude-, Glas- und Haftpflichtversicherungen Ihres Portfolios, sorgen für einheitliche Bedingungen und einen festen Ansprechpartner – so behalten Sie bei vielen Objekten den Überblick.
Wir prüfen Ihre Tätigkeitshaftung und Ihren Gebäudebestand auf Lücken und unnötige Doppelungen – und bündeln den Schutz übersichtlich. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.